Gesetze der Kaldorei

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Vorwort

Dieses Buch liegt allen anderen Reichen vor um eine Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.
Die Schwesternschaft behält sich vor diese Gesetze abzuändern.

Gesetze

§1. Einreise

Eine Einreise in die Territorien der Kaldorei erfolgt ausschließlich über Auberdine. Das eigenstänndige Verlassen von Auberdine ohne direkte Erlaubnis und Begleitung ist untersagt und wird entsprechend gestraft. Jede andere Form des einreisens in die Wälder und Länderein der Kaldorei wird als unrechtmäßiges Eindringen gewertet und entsprechend gehandet. Die Schildwachen in Auberdine, aber auch in jeder anderen Stadt der Kaldorei und an den Grenzübergängen sind dazu autorisiert Fremde aufzuhalten und zu verweisen, oder auch entsprechende Strafen auzusteilen.

§1.1. Gäste

Als Gäste werden Diplomaten oder Representanten gewertet welche nach einer erfolgreichen schriftlichen Anmeldung bei den Kaldorei in Auberdine einreisen können und dort von einer Eskorte zu dem Ort gebracht werden an dem Sie erwartet werden. Diplomaten oder Representanten stehen unter diplomatischer Immunität. Im Falle eines schwerwiegenden Vergehens hilft aber auch diplomatische Immunität nichts gegen regionale Gesetzte und deren Durchführung.

§1.2. Besucher

Besucher können ausschließlich über Auberdine in die Territorien der Kaldorei gelangen. Das eigenstänndige Verlassen von Auberdine ohne direkte Erlaubnis und Begleitung ist untersagt und wird entsprechend gestraft. Jede andere Form des einreisens in die Wälder und Länderein der Kaldorei wird als unrechtmäßiges Eindringen gewertet und entsprechend gehandet.

§2. Aufenthalt

Während des Aufenthalts in den Territorien der Kaldorei muss sich an die vorhandenen Gesetze und Ordnungen gehalten werden. Respektloses verhalten, Beleidigungen oder Missachten allgemeiner Regeln werden mit entsprechenden Strafen sanktioniert.

§2.1. Städte und Dörfer

Innerhalb der Städte und Dörfer haben Besucher sich an das Wort der dortigen Schildwachen zu halten. Beschädigungen an Gebäuden oder den Pflanzen werden nicht geduldet und entsprechend sanktioniert. Das Verlassen von Städten oder Dörfern ist eigenständig zu unterlassen. Nur in Begleitung durch eine Schildwacheneskorte oder autorisierte Persönlichkeit darf die jeweilige Stadt oder das Dorf verlassen werden.

§2.2. Wälder

Innerhalb der Wälder, welche nur durch eine Schildwacheneskorte oder eine autorisierte Persönlichkeit und ausschließlich auf befestigten Wegen durchquert werden dürfen, gilt das Wort der Schildwache oder dafür autorisierten Persönlichkeit. Die Tier- und Pflanzenwelt darf nicht gestört oder verletzt werden. Im Falle eines Verstoßes wird dieser entsprechend sanktioniert.

§3. Gegenstände

Die Schildwache ist dazu autorisiert jeden Einreisenden zu durchsuchen und Befragungen durchzuführen um die Sicherheit in den Territorien der Kaldorei zu gewährleisten. Bei Verdacht auf einen gefährlichen Gegenstand sind sie dazu befugt diesen einzuziehen und bis zur Abreise des Besitzers einzubehalten.

§3.1. Waffen

Das Einführen jegliche Art von Gegenständen welche als Waffen gesehen werden können ist strengstens untersagt. Die Schildwache ist dazu autorisiert Einreisende direkt in Auberdine darauf zu durchsuchen und Befragungen durchzuführen. Ein illegales Einführen von Waffen wird entsprechend sanktioniert. Bei Abreise des Besitzers kann dieser seine Waffe bei der Schildwache wieder abholen.

§3.2. Magische Gegenstände

Jegliches mitbringen von Gegenständen magischer Natur ist strengstens untersagt und wird entsprechend sanktioniert. Die Schildwache ist dazu autorisiert Einreisende direkt in Auberdine zu durchsuchen und Befragungen durchzuführen. Das illegale Einführen von magischen Gegenständen jeglicher Art wird entsprechend sanktioniert.

§4. Verhalten

Respektvolles Verhalten gilt allgemein in allen Gebieten der Kaldorei. Vandalismus, Beleidigungen, Mord oder üble Nachrede werden nicht geduldet und entsprechend sanktioniert.

§4.1. Waldbewohner

Gegenüber den Tieren der Wälder ist ein entsprechender Abstand einzuhalten um diese in ihrer natürlichen Umgebung nicht zu stören. Das Töten der Tiere ist strengstens untersagt und wird entsprechend sanktioniert.

§4.2. Militärischen Einheiten

Den militärischen Einheiten der Kaldorei gegenüber ist mit dem zustehendem Respekt entgegen zu treten. Sie stellen autorisierte Persönlichkeiten dar welche bei Verstößen nach eigenem Ermessen Sanktionen vergeben können.

§4.2.1. Schildwache

Die Schildwache ist als Stadtwache und Ordnunshüter mit entsprechendem Respekt zu behandeln. Handgreiflichkeiten, Beleidigungen und allgemein respektloses Verhalten werden ihnen gegenüber nicht geduldet und entsprechend sanktioniert. Im Falle von Rechtsfragen stehen sie zur Verfügung und handeln, wenn nötig, nach eigenem Ermessen.

§4.2.2. Schwesternschaft

Die Priesterinnen der Schwesternschaft von Elune sind als höchste Instanz der Kaldorei mit dem zustehendem Respekt zu behandeln. Handgreiflichkeiten, Beleidigungen und allgemein respektloses Verhalten werden ihnen gegenüber nicht geduldet und entsprechend sanktioniert.

§4.3. Bürger

Die Bürger der Kaldorei Territorien sind mit Respekt zu behandeln. Handgreiflichkeiten, Vandalismus an ihrem Eigentum, Mord oder üble Nachrede werden nicht geduldet und entsprechend sanktioniert.

Kodex der Kaldorei:

  • Hygiene und medizinische Versorgung werden durch Zivilpersonen und Tempeldiener gewährleistet bzw. unterstützt.
  • Rüstung ist nach Möglichkeit jederzeit zu tragen (Ausnahmen z.b.: Schlaf, Körperhygiene, etc...)
  • Befehle von Befehlshabenden sind strikt und ohne Widerrede zu befolgen
  • Militärpersonen müssen stets auf Abruf bereit sein
  • Zivilpersonen müssen den Anweisungen von Militärpersonen Folge leisten.
  • Das unerlaubte Betreten und Verlassen von Militärischen Orten durch Zivilpersonen ist verboten.
  • Nichtmilitärische Autoritäten haben sich von jeglichen Militärischen Handlungen fern zu halten.
  • Militärpersonen haben sich im Voraus bei ihren Vorgesetzten die Erlaubnis zu holen das Lager zu verlassen. Ohne Erlaubnis ist ein Verlassen nicht erlaubt.
  • Unerlaubtes Verlassen der zugewiesenen Position, Missachtung von Befehlen, grobe Respektlosigkeit gegenüber Autoritätspersonen und Handlungen gegen das Volk der Kaldorei werden als Desertion angesehen und kann wie Hochverrat geahndet werden.